Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen
Ziel der Charta
ist es, dass Regional- oder Minderheitensprachen als ein
einzigartiger Bestandteil des kulturellen Erbes Europas anerkannt
werden. Sie setzt sich dafür ein, dass die Zusammengehörigkeit von
regionalen Sprachminderheiten nicht durch politische Grenzen
behindert wird. Durch das verbindende Element der Charta soll die
grenzübergreifende Zusammenarbeit von Anhängern einer Sprachgruppe
gestärkt werden. Die Regional- und Minderheitensprachen sollen vor
dem Aussterben geschützt und ihren Gebrauch im Bereich des Rechts,
der Schulen, des öffentlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und
sozialen Lebens sowie der Medien ausgeweitet werden. Dazu gehören
der fremdsprachliche Unterricht und das Studium der jeweiligen
Sprache, auch und vor allem für ihre dachsprachlichen Mitbürger. Die
Charta setzt explizit auf die Verbindung verschiedener
Bevölkerungsteile, nicht auf eine Abschottung voneinander.
Die Charta wurde durch die Bundesregierung 1998 ratifiziert und trat
am 1. Januar 1999 in Kraft. Durch Hinterlegung beim Europarat
verpflichtet sich Deutschland fünf Minderheitensprachen und eine
Regionalsprache zu schützen, wobei sich die Maßnahmen auf die
Bundesländer beschränken, in denen die Sprache verbreitet ist. Die
Minderheitensprachen: Dänisch in
den drei Varianten Reichsdänisch, Sydslesvigdansk und Sønderjysk (in
Schleswig-Holstein), Sorbisch (Obersorbisch in
Sachsen, Niedersorbisch in
Brandenburg), Nordfriesisch (in
Schleswig-Holstein), Saterfriesisch (in
Niedersachsen).
Die Regionalsprache Niederdeutsch (in
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und
Schleswig-Holstein nach Teil 3, in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen
und Sachsen-Anhalt nach Teil 2). Für jede Sprache wurden getrennt
und unterschiedlich weitreichende Maßnahmen benannt, über deren
Umsetzung die Bundesregierung in Berichten an den Europarat
informiert. In den Berichten können auch Vertreter der
Sprachgemeinschaften Stellungnahmen anfügen.
Der Bundesrat für Niederdeutsch (kurz: BfN, Bundsraat för Nedderdüütsch) vertritt die sprachpolitischen Interessen der Niederdeutsch-Sprecher in Deutschland. Die Geschäftsführung hat das Institut für niederdeutsche Sprache (INS, Bremen) übernommen. Der Rat mit Delegierten aus acht Bundesländern wurde 2001 gegründet und betreibt Lobbyarbeit für die plattdeutsche bzw. niederdeutsche Sprache. Die Plautdietsch-Sprechergemeinschaft in Deutschland hatte im BfN zunächst nur einen Gaststatus; seit Oktober 2008 ist sie im BfN mit zwei Delegierten vertreten.
Weitere Infos:
www.bundesraat-nd.de